Seite 6 Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb der psychiatrische Teilgutachter, nachdem er auf die von verschiedenen Behandlern festgestellte 80 – 100%-ige Arbeitsunfähigkeit verwies, seine Einschätzung von aktuell 30% Arbeitsunfähigkeit nicht begründete beziehungsweise lediglich darauf hinwies, dass der Beschwerdeführer ein solches Bild während der Exploration nicht präsentiert habe.