Es sei aus psychiatrischer Sicht nicht anzunehmen, dass die Diagnosen ADHS, posttraumatische Belastungsstörung sowie die Agoraphobie, welche bereits seit Jahrzehnten beständen, einen Einfluss auf die aktuelle Arbeitsfähigkeit hätten. Vielmehr sei davon auszugehen, dass die aktuell depressive Episode unter medikamentöser Therapie (derzeit Deprivita) und regelmässig intensiver Verhaltenstherapie deutlich verbessert werden könne. Der Teilgutachter wies zudem darauf hin, dass es aktenkundig sei, dass die Arbeitsunfähigkeit des Beschwerdeführers in den letzten drei Jahren von verschiedenen Behandlern zwischen 80 und 100% angesehen worden sei.