2.4.1 Der psychiatrische Teilgutachter Dr. med. D. ______, Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie, diagnostizierte mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit eine rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode (ICD-10: F33.11). Als Diagnosen ohne Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit stellte er einen Status nach posttraumatischer Belastungsstörung (ICD-10: F43.0), Agoraphobie (ICD-10: F40.0) sowie ADHS (ICD-10: F90.2) fest (IV-act. 137-47/79). Weiter führte er aus, dass er aus gutachterlicher Sicht ein hohes Potenzial bei der Optimierung der aktuell antidepressiven Medikation sehe (IV-act. 137-48/79).