D. Am 18. März 2016 teilte die Vorinstanz dem Beschwerdeführer mit, gemäss den Abklärungen seien zurzeit keine Eingliederungsmassnahmen angezeigt und sie werde seinen Rentenanspruch prüfen (IV-act. 26). Nach Einholung weiterer Arztberichte und Unterlagen, darunter insbesondere der Bericht von Dr. D., Spezialärztin FMH für Ohren-Nasen-Halskrank- heiten vom Mai 2016 (IV-act. 33, S. 2 ff.), legte die Vorinstanz das Dossier dem RAD zur Beurteilung vor.