Gegenstand Rente der Invalidenversicherung Beschwerde gegen die Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 2. September 2019 Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: Die angefochtene Verfügung vom 2. September 2019 sei aufzuheben, und es sei dem Beschwerdeführer seit Januar 2017 mindestens eine halbe Rente der Invalidenversicherung zuzusprechen; ev. sei die Angelegenheit zur weiteren Abklärung des Sachverhalts und zu neuem Entscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Vorinstanz. b) der Vorinstanz: