13-14ff/317). Obwohl der RAD eine Prüfung der Eingliederungsfähigkeit durch eine BEFAS im Rahmen einer Revision 2006 empfahl, blieb die mittlerweile zuständig gewordene IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden offenbar diesbezüglich in der Folge untätig (IV-act. 13-28/317). Es ist aufgrund der Akten nicht auszuschliessen, dass der Beschwerdeführerin die Einschätzung der Restarbeitsfähigkeit im ABI Gutachten bekannt war.