13-63/317). Im Haushaltsabklärungsbericht vom 21. April 2005 wurde eine Einschränkung im Aufgabenbereich von rund 51% ermittelt, im Erwerb und als Mitarbeiterin im Betrieb ihres Ehemannes von 100%, was insgesamt einen Invaliditätsgrad nach Änderung der Qualifikation von 92.64% ergab (IV-act. 13-36ff/317). In der Verfügung vom 2. September 2005 anerkannte die IV-Stelle St. Gallen einen Anspruch auf eine ganze Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von 93% (IV-act. 13-14ff/317).