Seite 17 194/317). Jene war es auch, welche die zusätzlichen Stellungnahmen von Dr. B. ______, Dr. E. ______ und Dr. F. ______ einbrachte (IV-act. 13-182/317; IV-act. 13-179/317 und IVact. 13-176/317). Da das ABI im September 2003 aufgrund eines vermutlich veränderten Gesundheitszustandes der Beschwerdeführerin zu den neuen Berichten keine Stellungnahme abgeben wollte, wurde eine erneute Begutachtung in Betracht gezogen, aber letztlich verworfen (IV-act. 13-153ff/317).