2.6.4 Die Beschwerdeführerin rügt sodann, dass eine rheumatologische – nicht eine orthopädische – Teilbegutachtung hätte durchgeführt werden müssen. Im massgebenden Vergleichszeitraum musste sich die Beschwerdeführerin Ende 2013 sowie im August 2014 chirurgischen Massnahmen am Rücken unterziehen. Das medizinische Fachgebiet Orthopädie befasst sich mit der Entstehung, Erkennung, Verhütung und Behandlung angeborener oder erworbener Störungen und Anomalien in Form oder Funktion des Stütz- und Bewegungsapparates (Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 267. Aufl. 2017, S. 1314), wozu auch die Wirbelsäulen gehören.