Die Abklärungsfachfrauen berücksichtigten bei ihren Abklärungen somit im Wesentlichen die ihnen bekannte Rückenoperation vom Dezember 2013 sowie die Infiltration der Facettengelenke LW2/3 rechts vom August 2014 (IV-act. 29-1/7), da sie zum damaligen Zeitpunkt keine genügende Kenntnis von den Befunden und Auswirkungen des Gesundheitszustands hatten beziehungsweise haben konnten. Die Diskrepanz zwischen dem Abklärungsbericht und dem PMEDA Gutachten beruht somit auf den nicht unter gleichen Vorzeichen erfolgten Beurteilungen. Der RAD-Arzt Dr. J. ___