Im Rahmen der fallspezifischen Fragen erklärte der orthopädische Gutachter, dass die im Abklärungsbericht Haushalt vom 14. Februar 2018 (IV-act. 29) beschriebenen Restriktionen ausschliesslich auf dem subjektiven Beschwerdevortrag beruhen, eine objektive Evaluierung der funktionellen Leistungsfähigkeit sei nicht erfolgt. Eine Veränderung des Gesundheitszustandes habe sich durch die lumbale Dekompressions-Operation L2/3 vom Dezember 2013 ergeben mit anzunehmender sechsmonatiger Rekonvaleszenz und temporär begründeter Arbeitsunfähigkeit bis zur Wiedererlangung der aktuell angestammten und angepassten Arbeitsfähigkeit von 100% per Juli 2014.