die angestammte/erlernte körperlich leichte Tätigkeit als kaufmännische Angestellte mit überwiegend sitzender oder wechselbelastender Arbeitsposition sei eine uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit von 100% zu attestieren, ebenso sei für jedwede angepasste, überwiegend körperlich leichte Arbeit ohne Zwangshaltungen den zervikalen und lumbalen Wirbelsäulenabschnitt betreffend, ohne Reklinationsbelastung der Halswirbelsäule, mit Heben und Tragen von Lasten unter 10kg, wechselbelastend mit ergonomisch optimal adaptierter Arbeitsplatzbeschaffenheit eine uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit von 100% zu attestieren. Möglichkeiten zum regelmässigen Haltungswechsel sollten gegeben sein. Der Beginn und