Der RAD-Arzt Dr. J. ______, Facharzt Arbeitsmedizin, erklärte, internistisch liege keine schwere Handicapierung vor und sei auch keine vorgelegen. Im orthopädischen Teilgutachten sei nachvollziehbar eine Verbesserung der gesundheitlichen Situation mit der im Dezember 2013 erfolgten Operation beschrieben, so dass nach einer Rekonvaleszenzzeit ab Juli 2014 eine 100%-ige Arbeitsfähigkeit vorliege. Das Gutachtensergebnis des ABI stehe nicht im Widerspruch zum heutigen Ergebnis. Zunehmend habe sich die Rentenzusprache am psychiatrischen Geschehen orientiert, so dass es zu keiner Verlaufsbeobachtung des Rückens mehr gekommen sei.