Im Verlaufsbericht vom 19. Dezember 2017 bezeichnete Dr. G. ______ den Gesundheitszustand als stationär und gab an, dass die Schmerzintensität der Beschwerdeführerin sehr unterschiedlich sei (IV-act. 24). Im Abklärungsbericht Haushalt vom 14. Februar 2018 erklärte die Beschwerdeführerin, dass ihr Ehemann die kleinen regelmässigen Bürotätigkeiten, welche sich aus seinem Betrieb ergäben, selber erledige und einmal monatlich ein Buchhalter komme. Sie erledige zu Hause die privaten Bürosachen. Sie sei mit der Qualifikation 60% Haushalt/Kinder und 40% Erwerb einverstanden (IV-act. 29-2/7). Seitens der Abklärungsstelle wurde eine Einschränkung von 29.9% ermittelt (IV-act. 29-6/7).