Im RAD-Bericht vom 13. Juni 2005 wurde festgehalten, dass in einer Gesamtschau, auf der Basis der Ausführungen des ABI, unter Berücksichtigung des bisherigen chronifizierten Verlaufs nach multiplen spinalen Eingriffen, der Stellungnahmen langjähriger Fachärzte sowie der festgestellten Funktionsausfälle durch die Haushaltsabklärung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen sei, dass eine Verschlechterung des Gesundheits- Seite 9 zustands eingetreten sei und gegenwärtig keine relevant verwertbare Arbeitsfähigkeit im ausserhäuslichen Bereich vorliege (IV-act. 13-28/317).