Im Abklärungsbericht Haushalt vom 21. April 2005 erklärte die Beschwerdeführerin, dass sie heute ohne Behinderung zu 70% als Sachbearbeiterin tätig wäre. Ihren im März 2004 geborenen Sohn würde sie während ihrer Abwesenheit in einem Kinderhort unterbringen (IV-act. 13-30/317). Von April 1998 bis Januar 2000 habe sie in der Autogarage ihres Mannes Büroarbeiten mit einem Pensum von ca. 15% erledigt (IV-act. 13-31/317). Seitens der Abklärungsstelle wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin aufgrund der bisherigen Sachlage als 100% Erwerbstätige qualifiziert worden sei.