Dr. F. ______ stellte im Arztbericht vom 2. November 2004 fest, dass sich der Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin verschlechtert habe. Aufgrund der Beschwerden und der Diagnosen sei eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit gegeben. Neu müsse am 12. November 2004 eine Dekompression L4/5 rechts durchgeführt werden (IV-act. 13-52f/317).