In der angestammten Tätigkeit als Sachbearbeiterin sei die Beschwerdeführerin 100% arbeitsunfähig. Sie sei zur Zeit körperlich und psychisch in einer so schlechten Verfassung, dass ihr keine Arbeit zumutbar sei (IV-act. 13-179f/317). Der Hausarzt der Beschwerdeführerin, Dr. F. ______, Facharzt FMH Allgemeine Innere Medizin, stellte im Bericht vom 29. April 2003 folgende Diagnosen: chronische