13-214f/317). Folgende Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit sei am besten nachvollziehbar: ab dem 20. Januar 2000 100% Arbeitsunfähigkeit in der angestammten oder adaptierten Tätigkeit, 75% Arbeitsunfähigkeit ab dem 12. März 2000 und 50% zumutbare Arbeitsfähigkeit ab dem 26. Juni 2002. Intermittierend müsse nach der Operation vom 13. März 2002 von einer 100%-igen Arbeitsunfähigkeit ausgegangen werden, diese sei am einfachsten bis zum 25. Juni 2002 zu datieren (IV-act. 13-215/317).