Seite 7 beginnende Eisenmangelanämie sowie saisonale Rhinitis allergica diagnostiziert (IV-act. 13-213/317). In der (Gesamt-)Beurteilung der Arbeitsfähigkeit wurde ausgeführt, dass aufgrund der Diskrepanz zwischen fast unbehindertem klinischen Untersuchungsbefund und der angegebenen Schmerzintensität im Alltag aus rein rheumatologischer Sicht kein Grund gesehen werde, weshalb der Beschwerdeführerin nicht eine 50%-ige Arbeitsfähigkeit in bisherigen oder ähnlich adaptierten Tätigkeiten zumutbar sein sollte.