2.2.1 Die IV-Stelle begründet die revisionsweise Aufhebung der Rente gestützt auf das PMEDA Gutachten vom 8. Februar 2019 damit, dass aus polydisziplinärer Sicht seit Juli 2014 eine Verbesserung des Gesundheitszustands der Beschwerdeführerin vorliege. Sowohl in der angestammten Tätigkeit als kaufmännische Angestellte wie auch in einer angepassten Tätigkeit sei ihr eine volle Arbeitsfähigkeit zumutbar. Auch im Haushalt liege eine volle Leistungsfähigkeit vor. Die Beschwerdeführerin sei als Teilerwerbstätige zu 40% im Erwerb und zu 60% im Haushalt zu qualifizieren.