A. Die am XX.XX.1970 geborene A. ______ meldete sich am 6. März 2001 wegen eines seit ca. vier Jahren bestehenden lumbospondylogenem Syndroms sowie eines cervicozephalem Syndroms zum Bezug von Invalidenleistungen an (IV-act. 13-311ff/317). Die IV-Stelle St. Gallen holte im Rahmen der medizinischen Abklärungen ein polydisziplinäres Gutachten beim Ärztlichen Begutachtungsinstitut GmbH (ABI), Basel, ein (IV-act. 13- 203ff/317). A. ______ liess hierzu eine Stellungnahme einreichen (IV-act. 13-165ff/317) und Einsprache gegen die Verfügung der IV-Stelle St. Gallen vom 25. Juni 2004 erheben (IVact. 13-84ff/317).