____ und der gerichtsnotorischen Tatsache, dass in diesem Zusammenhang eine Rechtsverzögerung festgestellt wurde (vgl. dazu das rechtskräftige Urteil O2V 17 11 des Obergerichts vom 3. Juli 2018), wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich unter den gegebenen Umständen aus Sicht des Gerichts für eine vollständige Sachverhaltsabklärung vor dem Entscheid darüber, welche Behandlungskosten konkret zu übernehmen sind und welche allenfalls nicht, geradezu aufdrängt, ein neutrales Obergutachten einzuholen.