Gegenstand Leistungen der Invalidenversicherung Beschwerde gegen den Nichteintretensentscheid der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 19. August 2019 Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: 1. Der Nichteintretensentscheid vom 19.08.2019 sei vollumfänglich aufzuheben und die Beschwerdegegnerin anzuweisen, auf das Leistungsbegehren vom 24.01.2019 des Beschwerdeführers einzutreten. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge (inklusive Spesen und Mehrwertsteuer) zulasten der Beschwerdegegnerin. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt