c) Was das Valideneinkommen anbelangt, ist unbestrittenermassen auf die Tätigkeit des Versicherten als Sicherheitsbeauftragter abzustellen, welcher dieser vormals nachging. Die Vorinstanz stellte korrekterweise auf den Fragebogen für Arbeitgebende des damaligen Arbeitgebers G. ______ vom 30. Juni 2011 ab (IV-act. 19), in welchem ein Einkommen von Fr. 63‘000.-- festgehalten ist. Indexiert auf das Jahr 2016 ergibt sich ein Betrag von Fr. 64‘933.-- (Basis 2010 = 100 Punkte, 2011 = 101.0 Punkte, 2016 = 104.1 Punkte; vgl. Bundesamt für Statistik, Tabelle T.1.1.10, Nominallohnindex, Männer, 2011-2016).