Letzteres soll sich namentlich dazu äussern, inwieweit die medikamentös bedingte Oligosialie die grundsätzlich Reflux-bedingten Zahnschäden verstärkt hat. Zudem hat die Expertise Aufschluss über das Vorliegen eines Bruxismus sowie allfällig damit einhergehender Schäden zu geben, wobei bei Bestätigung der Diagnose und entsprechender Schäden ausserdem fachärztlich zu prüfen sein wird, ob bzw. inwieweit der Bruxismus kausal auf die bestehende schwere psychiatrische Erkrankung zurückzuführen ist.