Im Vergleich dazu präsentiert sich die Stellungnahme von Dr. D. wesentlich umfassender. Der behandelnde Psychiater erörterte zunächst eingehend die Arten bzw. Ursachen von Bruxismus, und er hielt alsdann klar fest, dass der Bruxismus mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf die psychische Erkrankung zurückzuführen sei. Die betreffenden Ausführungen begründen konkrete Zweifel an der Schlüssigkeit der versicherungsinternen Feststellungen von Dr. H.. Davon abgesehen vermögen die Ausführungen von Dr. H. schon für sich betrachtet hinsichtlich der Beurteilung der Frage der Kausalität der psychiatrischen Leiden für einen Bruxismus nicht zu genügen.