Was im Übrigen die Frage betrifft, ob der geltend gemachte Bruxismus auf psychische Gründe zurückzuführen ist, präsentieren die Akten diesbezüglich wiederum kein einheitliches Bild. Wie gesehen wurde von Dr. H. sehr summarisch verneint, dass die Abrasionen im Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung stehen, namentlich weil ein Bruxismus keine psychische Störung und nicht zwingend mit psychischen Störungen verbunden sei. Im Vergleich dazu präsentiert sich die Stellungnahme von Dr. D. wesentlich umfassender.