Danach befragt, ob die Abrasionen an den Zähnen eine direkte Folge der psychischen Erkrankung sei, wurde dies im Bericht vom 5. Februar 2018 verneint mit der Begründung, die Zusatzsymptomatik Bruxismus sei keine psychische Störung und nicht zwingend mit psychischen Störungen verbunden (act. 7.34). Die Beschwerdeführerin liess als Reaktion darauf eine Stellungnahme ihres behandelnden Psychiaters Dr. D. einreichen, laut welcher der Bruxismus mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf ihre psychiatrische Erkrankung (Depression, Zwangsstörungen) sowie auf die Behandlung mit Venlafaxin, Vortioxetin sowie Aripiprazol zurückzuführen sei (act. 7.38).