Es sei zum Verlust von okklusalen Füllungen (Bruxismus, Pressen) und dem Verlust der okklusalen und oralen Strukturen der Zähne gekommen (act. 7.33). Die Versicherung B. hatte diese Beurteilung dann zum Anlass genommen, eine Stellungnahme ihres psychiatrischen Vertrauensarztes Dr. H. einzuholen. Danach befragt, ob die Abrasionen an den Zähnen eine direkte Folge der psychischen Erkrankung sei, wurde dies im Bericht vom 5. Februar 2018 verneint mit der Begründung, die Zusatzsymptomatik Bruxismus sei keine psychische Störung und nicht zwingend mit psychischen Störungen verbunden (act. 7.34).