Dies sei als eine deutliche Zunahme der Kariesaktivität zu deuten (act. 7.33). Diesen fundierten Angaben von Dr. G. war von Seiten der Versicherung B. bzw. von deren zahnmedizinischen Fachpersonen in der Folge nichts mehr entgegen gehalten worden. Gesamthaft bestehen deshalb konkret begründete Zweifel an den Schlussfolgerungen des Vertrauensarztes Dr. F. hinsichtlich der Frage, ob die Oligosialie zumindest eine Teilursache für die festgestellten Erosionen darstellt. Auf diese Stellungnahme kann für die vorliegenden Belange nicht abgestellt werden.