Vorliegend ist in dem erwähnten Bericht von Dr. D. vom 10. Oktober 2016 beschrieben, die Versicherte leide seit mehr als zwei Jahrzehnten an medikamentöser Mundtrockenheit. Der Zahnschaden sei unvermeidbar gewesen, da die Behandlung der schweren depressiven Erkrankung und der ebenfalls schweren therapieresistenten Zwangserkrankung mit Psychopharmaka absolut notwendig gewesen sei und bleiben werde (act. 7.11). Diese Diagnose einer medikamentös bedingten Oligosialie ist letztlich unbestritten.