Seite 8 Fraglich erscheint nun, ob bzw. inwieweit diese Krankheit die Ursache für eine schwere Beeinträchtigung der Kaufunktion bei der Versicherten darstellt. Als unstreitig kann zunächst gelten, dass eine Beeinträchtigung der Kaufunktion tatsächlich gegeben ist aufgrund der diagnostizierten Bisssenkung, offen ist mithin einzig die Frage einer (teil-)kausalen Verursachung durch die psychische Problematik.