Eine medikamentös ausgelöste Mundtrockenheit verursache aber ihrerseits Karies, was hier nur im Ansatz zu beobachten sei. Die medikamentös bedingte Oligosialie stehe somit nicht im geforderten kausalen Zusammenhang mit den festgestellten Erosions- und Abrasionsschäden, auch nicht als Teilursache (act. 7.29).