Die beiliegenden Röntgenaufnahmen zeigten ein teilweise saniertes Gebiss (Füllungen, Kronen, WB 46), welche zur Reparatur von Erosionen/Abrasionen und nicht zur Versorgung von Karies gemacht worden seien. Die Versicherte habe früher ein fast kariesfreies Gebiss gehabt und durch die nachgewiesenermassen gute Mundhygiene und regelmässigen Zaz-Kontrollen hätten trotz der medikamentös bedingten Oligosialie weitere bzw. grössere Schäden vermindert werden können.