Die Erosionen/Abrasionen seien auf die langjährige Erkrankung eines Refluxes zurückzuführen und seien durch die schwere Mundtrockenheit verstärkt worden. Im Jahr 2006 sei der Reflux durch eine Magenbandoperation behandelt worden (act. 7.1). 3.2 Streitig ist vorliegend, inwieweit die Vorinstanz als obligatorischer Krankenversicherer für die Bisssenkung, welche die Folge von Erosionen bzw. Abrasionen darstellt, eine Kostenübernahmepflicht nach KVG trifft.