Hiergegen liess die Versicherte mit Eingaben vom 1. bzw. 24. März 2017 durch die Versicherung E. Einsprache erheben (act. 7.22; act. 7.25). Im Einspracheverfahren holte die Versicherung B. eine medizinische Beurteilung ihres Vertrauensarztes Dr. F. ein (act. 7.29) und gewährte folglich der Versicherten am 19. September 2017 das rechtliche Gehör dazu (act. 7.30). Die Stellungnahme der durch die Versicherung E. vertretenen Versicherten erfolgte am 27. November 2017; der Eingabe war eine medizinische Einschätzung von Dr. G. vom 25./26. November 2017 beigelegt (act. 7.32;