IV-act. 57). In seiner Stellungnahme vom 17. Oktober 2018 erklärte der Regionale Ärztliche Dienst (RAD), aus versicherungsmedizinischer Sicht bestehe beim Versicherten aktuell und auf nicht absehbare Zeit kein Eingliederungspotential, worauf die IV-Stelle am 18. Oktober 2018 die Mitteilung an den Versicherten erliess, dass Arbeitsvermittlung aktuell nicht möglich sei (IV-act. 65). In der Folge gab sie beim Psychiatrischen Zentrum Appenzell Ausserrhoden, Dr. D. ______, ein psychiatrisches Gutachten in