Bevor beurteilt werden kann, ob der von der Vorinstanz per Ende September 2017 verfügte Fallabschluss zulässig war oder nicht, ist in einem ersten Schritt das medizinische Dossier zu aktualisieren durch Einholung aktueller Berichte bei den behandelnden Ärzten. Nachdem wie aufgezeigt den bisher rein versicherungsintern vorgenommenen medizinischen Abklärungen kein Beweiswert zuzumessen ist, wäre, sofern im Anschluss gestützt auf das ergänzte medizinische Dossier nicht bereits eindeutig feststeht, wie es sich mit der Zulässigkeit des verfügten Fallabschlusses verhält, zwingend die Einholung einer unabhängigen Expertise angezeigt.