Seite 15 vorliegen, woraus zu schliessen wäre, dass die degenerativen Veränderungen bereits vor dem Unfall zu behandlungsbedürftigen Beschwerden geführt hätten. Die von Dr. D. erwähnte Kraftminderung ist, nachdem die Beschwerdeführerin offenbar beidhändig ist und zwar rechts schreibt, links aber schneidet - was eher grösseren Kraftaufwand erfordert - nicht zwingend als durch eine degenerative Veränderung bedingt aufzufassen.