Im psychiatrischen Teilgutachten wird ausgeführt, dass sich von der Persönlichkeit her selbstunsichere und abhängige Persönlichkeitszüge zeigen, im Sinne einer Persönlichkeitsvariante. Die soziale Situation – Wohnsituation, finanzielle Situation – sei bislang noch stabil, wobei der Beschwerdeführer Zukunftsängste in finanzieller Hinsicht habe. Ressource sei die stabile Beziehung zu den erwachsenen Kindern und auch eine gute emotionale Unterstützung durch die Ehefrau (IV-act. 64-28/49). In der bidisziplinären Beantwortung der Fragen wird zusätzlich ausgeführt, dass direkte negative funktionelle Folgen sozialer Belastungen nicht vorlägen (IV-act. 64-15/49).