_während 1 ½ Monaten in einer ambulanten integrativen psychosomatischen halbtagesklinischem Behandlungsprogramm (IV-act. 88). Die RAD-Ärztin Dr. P. ______, Fachärztin FMH Psychiatrie und Psychotherapie, erklärte hierzu im Bericht vom 17. Januar 2018, dass der Beschwerdeführer ihrer Ansicht nach mit dem halbstationären Aufenthalt in der Klinik C. ______ die Therapie-Auflage erfüllt habe und zusätzliche medizinische Massnahmen nicht notwendig seien.