Dem ist entgegenzuhalten, dass der behandelnde Kardiologe Dr. H. ______ von einem stabilen Verlauf ausgeht (IV-act. 52-3/16). Auch Dr. J. ______ bezeichnet im Gutachten die kardiovaskuläre Situation als sehr wahrscheinlich stabil und günstig mit einem Vorbehalt bezüglich einer leichten Belastungsischämie. Er befürwortete daher, um letztere ausschliessen zu können, eine invasive Kontrolle (IV-act. 64-38f/49). Weiter führte er aus, dass die koronare Herzkrankheit die Arbeitsfähigkeit an sich nicht grundsätzlich beeinträchtige, jedoch lägen Umstände vor, die gegen die Ausübung einer körperlich