Dr. D. ______, diagnostizierte im Bericht vom 20. Juni 2016 eine rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige bis schwere Episode (ICD-10: F33.11, F33.2), eine generalisierte Angststörung (ICD-10: F41.1) sowie eine koronare Krankheit. Der Beschwerdeführer sei momentan nicht in der Lage, die Ansprüche einer beruflichen Eingliederung zu erfüllen. Er könne zu therapeutischen Zwecken in einem geschützten Rahmen unter fachlicher Leitung eine 50%-ige Tätigkeit ausführen (IV-act. 41).