Seite 3 ______ behandelnden Ärzte nicht notwendig (antizipierte Beweiswürdigung; BGE 136 I 229 E. 5.3). Dies gilt auch für die vom Beschwerdeführer beantragte Einvernahme der Berichterstatter der Kliniken E._____, G. ______ und F. ______ zur Situation, dass er während Jahren in psychiatrischer Behandlung stehe und sich keine Verbesserung eingestellt habe (act. 1-4/6).