Gegenstand Rente der Invalidenversicherung Beschwerde gegen die Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 4. Januar 2019 Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: 1. Die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer sei mindestens eine halbe IV-Rente zu gewähren. 2. Eventualiter sei die angefochtene Verfügung aufzuheben und die Streitsache sei an die Vorinstanz zwecks Neuabklärung und Neuentscheidung zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich 7.7% Mehrwertsteuer zu Lasten der Beschwerdegegnerin.