Im Zusammenhang mit der Frage nach der Schlüssigkeit dieser Diagnose ist auf die medizinische Anamnese einzugehen. Im ersten dokumentierten fachärztlichen Bericht der Klinik D. ______ vom 1. April 2016 wurde (im Sinne einer vorläufigen Beurteilung) die Diagnose „Anpassungsstörung mit längerer depressiver Reaktion“ gestellt (IV-act. 16). Mit IV-Arzt- bericht vom 17. Februar 2017 bestätigte diese Klinik ihre Diagnose, wenn gleich sie darauf hinwies, dass die Behandlung bei ihr am 26. April 2016 beendet worden sei (IV-act. 12). Insgesamt ist die Beurteilung der Klinik als Indiz für die Zuverlässigkeit der MEDAS-Begut- achtung anzusehen. Was nun die Einschätzung von Dr. C. ___