A. Der am XX.XX.1964 geborene A. ______ (nachfolgend: Versicherter oder Beschwerdeführer) meldete sich im Januar 2017 unter der Angabe „Burn-Out – Richtung Depression“ zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung an (IV-act. 1). Die IV-Stelle tätigte die erwerblichen und medizinischen Abklärungen. Mit Schreiben vom 27. Juni 2017 teilte sie dem Versicherten mit, dass keine beruflichen Massnahmen angezeigt seien (IV-act. 28). Am 2. August 2017 gab sie bei der MEDAS Bern ein monodisziplinäres, psychiatrisches Gutachten in Auftrag (IV-act. 34).