Seite 2 C. Am 14. April 2016 reichte der Beschwerdeführer zum zweiten Mal eine Anmeldung wegen Depression und Burnout bei der Invalidenversicherung ein (IV-act. 1). Die für den Beschwerdeführer inzwischen zuständige IV-Stelle Appenzell Ausserroden (nachfolgend: Vorinstanz) holte daraufhin diverse Unterlagen bei behandelnden Ärzten sowie die Vorakten bei der IV-Stelle St. Gallen ein. Im Juni 2016 kündigte die B. ______ das Arbeitsverhältnis mit dem Beschwerdeführer per Ende September 2016 (IV-act. 16).