C. Bei der erstmaligen Überprüfung der somit rechtskräftig gewordenen Zusprache einer halben Invalidenrente im Rahmen einer von Amtes wegen eingeleiteten Rentenrevision gab die Beschwerdeführerin auf dem Fragebogen vom 19. Februar 2007 (IV-act. 56) an, ihr Gesundheitszustand habe sich seit ca. 2 Jahren „extrem“ verschlimmert. Nach Einholung aktueller Arztberichte und einer abschliessenden medizinischen Einschätzung beim RAD teilte die Vorinstanz der Beschwerdeführerin am 20. August 2007 mit, sie habe keine Änderung festgestellt, die sich auf die Rente auswirke, weshalb weiterhin die bisherige halbe Invalidenrente ausgerichtet werde (IV-act. 60).